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Wichtige Änderungen vor Jahresende: Höhere Buchführungsgrenze, Elektrizitätsabgabe, Vereinfachungen auf EU-Ebene

17. Dezember 2025
Josef Siffert
Nachrichten

Bauernbund setzt höhere Buchführungsgrenze durch
Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Entbürokratisierungspaket beschlossen. Die Anhebung der Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht von 700.000 Euro auf 1 Million Euro war dem Bauernbund ein besonderes Anliegen und ist ein wichtiger Schritt in Richtung Entbürokratisierung.

Bauernbund Präsident Georg Strasser dazu: “Die Anhebung der Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht ist aufgrund der Teuerung ein wichtiger Schritt zur Entlastung unserer Bauernfamilien. Durch die Preissteigerungen der vergangenen Jahre sind viele Höfe über die bisherigen Umsatzschwellen gedrückt worden, ohne dass am Ende mehr Einkommen übriggeblieben ist. Es ist nur fair, dass diese Betriebe nicht zusätzlich mit doppelter Buchhaltung belastet werden, sondern ihre Zeit für Stall, Feld und Wald einsetzen
können, um uns mit regionalen Lebensmitteln zu versorgen.“

Nationalrat beschließt Senkung der Elektrizitätsabgabe

Die Maßnahme wird für 2026 befristet eingeführt und soll Strompreise um 5 % reduzieren. Um Strom billiger zu machen und die Teuerung einzudämmen kommt es zu einer vorübergehenden Senkung der Elektrizitätsabgabe. So wird diese für Unternehmen von derzeit 1,5 Cent je Kilowattstunde auf 0,82 Cent reduziert, Privathaushalte sollen überhaupt nur 0,1 Cent zahlen. Für die entsprechende Gesetzesinitiative der Regierungsfraktionen gab es im Rahmen einer Sondersitzung des Nationalrats grünes Licht.


Regierung kündigt noch weitere Maßnahmen an
Bundeskanzler Christian Stocker hob hervor, dass dadurch die Stromkundinnen und Stromkunden im Land um 500 Mio. € auf rasche Weise entlastet werden. Die Regierung mache das Richtige, zeigte sich der Kanzler überzeugt, der ein Wirtschaftswachstum von zumindest einem Prozent für 2026 prognostizierte. Laut dem Bundeskanzler soll es durch die Senkung der Elektrizitätsabgabe zu einer raschen Entlastung kommen.


Totschnig: Leistungsabgeltungen für Bäuerinnen und Bauern sichergestellt
Die Agrarmarkt Austria (AMA) zahlt am 18. Dezember 2025 die Leistungsabgeltungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) an Österreichs Bäuerinnen und Bauern aus. Damit werden insgesamt rund 1,34 Mrd. Euro für unsere nachhaltige österreichische Landwirtschaft ausbezahlt. Mehr als zwei Drittel, nämlich rund 68 %, werden durch EU-Mittel finanziert.

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig: „Die Bäuerinnen und Bauern in Österreich tragen mit ihrer Arbeit entscheidend zur Versorgungssicherheit mit hochwertigen Lebensmitteln, zum Erhalt der Kulturlandschaft mit den attraktiven Almen und zum Schutz von Klima, Biodiversität und Gewässern bei. Mit der Dezemberauszahlung werden diese Mehrleistungen gezielt abgegolten.“

Die Auszahlungssumme umfasst:

  • 571,6 Mio. EUR Direktzahlungen
  • 445,5 Mio. EUR Agrarumweltprogramm ÖPUL
  • 214,6 Mio. EUR Ausgleichszulage
  • 75,3 Mio. EUR Rückerstattung CO2-Bepreisung und die temporäre Agrardieselvergütung
  • 29,4 Mio. EUR projektbezogene Zahlungen


Insbesondere im Agrarumweltprogramm ÖPUL konnten wesentliche Steigerungen des Prämienvolumens verzeichnet werden. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf inhaltliche Änderungen im Agrarumweltprogramm zurückzuführen, die darauf abzielen, die biologische Wirtschaftsweise, den Klimaschutz, die Biodiversität und den Gewässerschutz weiter zu stärken.

Europäisches Parlament: Einfachere Regeln und mehr Hilfen für Landwirte
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben neue Vorschriften verabschiedet, die Landwirten mehr Flexibilität und Unterstützung bei der Einhaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU bieten. Die vorläufige Vereinbarung, die am 10. November 2025 von Parlament und Rat ausgehandelt wurde, wurde mit 629 Stimmen zu 17 bei 16 Enthaltungen angenommen.

Unterstützung für Kleinbauern
Parlament und Rat einigten sich darauf, dass kleine landwirtschaftliche Betriebe mit bis zu 3.000 € jährlicher finanzieller Unterstützung gefördert werden können, statt der ursprünglich von der Kommission vorgeschlagenen 2.500 €. Zusätzlich ist eine einmalige Investitionshilfe von bis zu 75.000 € vorgesehen, statt der bisher vorgeschlagenen 50.000 €.

Umweltanforderungen
Die neuen Vorschriften sollen auch helfen, die Biodiversität zu erhalten und landwirtschaftlichen Betrieben die kosten- und arbeitsintensive Pflugarbeit zu ersparen. Deshalb werden Flächen, die als Ackerland klassifizierte sind, ab dem 1. Januar 2026 diese Bezeichnung beibehalten, auch wenn sie länger nicht gepflügt, bebaut oder neu eingesät wurden.

Landwirtschaftliche Betriebe mit Bio-Zertifizierung erfüllen automatisch die Anforderungen an einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) für jene Teile ihres Betriebs, die bereits ökologisch bewirtschaftet werden oder derzeit auf ökologischen Landbau umgestellt werden. Mitgliedstaaten können diese Vereinfachung aber begrenzen, wenn dafür notwendige Kontrollen einen zu hohen Verwaltungsaufwand verursachen würden.

Weniger Vor-Ort-Kontrollen
Inspektionen erfolgen nach dem sogenannten „Once-only“-Prinzip, sodass landwirtschaftliche Betriebe nicht mehr als eine offizielle Vor-Ort-Kontrolle pro Jahr durchlaufen müssen.

Nächste Schritte
Die Vereinbarung muss nun auch vom Rat förmlich gebilligt werden. Danach kann sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und tritt einen Tag später in Kraft.

Fotos: Wikipedia Frank Bothe, BML

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