10 Mio. Euro EU-Soforthilfe für frostgeschädigte Obstbauern und Winzer
Österreichs Obst- und Weinbau wurde im Frühjahr 2024 durch massive Spätfröste und Schnee geschädigt. Nun stellt Brüssel den Betroffenen zehn Millionen Euro aus dem Agrarkrisentopf zur Verfügung. Eine Beantragung ist bereits möglich.
„Soforthilfe für Erzeuger in den Sektoren Obst und Wein 2024“
Vor allem die heimische Kernobstproduktion wurde heuer geschädigt. So erwarten etwa steirische Apfelbauern nur ein Drittel einer Normalernte. Österreich bekam eine EU-Beihilfe genehmigt. Die „Soforthilfe für Erzeuger in den Sektoren Obst und Wein 2024“ ist eine Beihilfe der Europäischen Union und kommt etwa 2.300 Sonderkulturbetrieben im Land zugute. Schon im Frühsommer, als sich das Ausmaß der Frostschäden abzeichnete, hatte Österreich darum angesucht.
Nun stehen insgesamt 10 Mio. Euro an Finanzmitteln zur Verfügung. 8,5 Mio. Euro davon sind für den Obstbau und 1,5 Mio. Euro für den Weinbau reserviert. Anspruchsberechtigt sind jene Landwirte, die Weinbau betreiben und/oder die Schlagnutzungsarten Tafeläpfel, Tafelbirnen, Quitten, Pfirsiche, Pflaumen, Kirschen, Marillen, Weichseln, Zwetschken, Nektarinen und Strauchbeeren bewirtschaften.
3. Oktober als Frist für den Obstbau
Damit die Unterstützung möglichst ohne zusätzlichen Aufwand bei den Betrieben ankommt, wurde in der Erstellung der Maßnahme „großer Wert auf möglichst einfache Abwicklungsmodalitäten“ gelegt, heißt es aus dem zuständigen Landwirtschaftsministerium (BML). So erfolgt die Antragstellung im Obstbau für Betriebe, die innerhalb der Gebietskulisse liegen und einen Mehrfachantrag (MFA)geben automatisch. Obstbauern, die keinen MFA einreichen oder außerhalb des ausgewiesenen Gebiets liegen müssen bis spätestens 3. Oktober ein sogenanntes „Opt-In“-Formular bei der AMA abgeben. Details sind dem Merkblatt der AMA zu entnehmen.
Hier geht es zu den Merkblättern der AMA für Obstbauern: https://www.ama.at/getattachment/a4200dc0-af03-4439-8c27-4dd14f11e6ff/Merkblatt-EU-Soforthilfe-fuer-Erzeuger-im-Sektor-Obst-2024.pdf
Weinbau: Meldung bis zum 7. Oktober
Auch im Weinbau wird die bis Mitte Dezember abzugebende Erntemeldung nicht abgewartet. Winzer müssen sich mittels formlosen Antrags an das BML bis 07.Oktober 2024 melden und den zu erwartenden Minderertrag laut AMA „bestmöglich schätzen“.
Auch für die Weinbauern hat die AMA ein Merkblatt mit allen Informationen zu Voraussetzungen und Zahlungsmodalitäten zusammengestellt (hier: https://www.ama.at/getattachment/a4200dc0-af03-4439-8c27-4dd14f11e6ff/Merkblatt-EU-Soforthilfe-fuer-Erzeuger-im-Sektor-Obst-2024.pdf).
Laut Angaben des BML soll die EU-Beihilfe noch im Dezember ausbezahlt werden, mit einer Abwicklung bis spätestens 31. Jänner dürfen Betroffene jedenfalls rechnen.
Fotos: Österreichische Hagelversicherung, Mathias Karner, stock.adobe.com
Quelle: https://bauernzeitung.at/10-mio-euro-eu-soforthilfe-fuer-frostgeschaedigte-obstbauern-und-winzer/#