Neue Stammsaisonierregelung für mehr Planungssicherheit in der Landwirtschaft.
Neue Stammsaisonierregelung bringt Entspannung in die Arbeitsmarktsituation
Bedingt durch die Coronapandemie kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Personalengpässen. Gerade in den landwirtschaftlichen Bereichen mit viel Handarbeit wie Obst und Gemüsebau ist man seit vielen Jahren auf die Unterstützung von Saisonarbeitskräften aus dem Ausland angewiesen. Durch Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen rund um COVID-19 sind hier viele Arbeitskräfte ausgeblieben.
Starke Maßnahmen gegen Personalengpässe beschlossen
In der letzten Sitzung des Bundesrates im Jahr 2021 ist die neue Stammsaisonierregelung beschlossen worden. Dies entspricht auch einer langjährigen Forderung des Bauernbundes und verspricht eine Besserung der Situation am Arbeitsmarkt. „Die landwirtschaftlichen Betriebe gelten nicht nur in Pandemiezeiten als systemrelevant, daher muss auch gesichert werden, dass es genügend Arbeitskräfte gibt!“ so die Direktorin des Wiener Bauernbundes Elisabeth Wolff. Laut Arbeitsministerium betrifft das 2.200 Arbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft. So sollen auch Arbeitsspitzen entlastet werden.
Erleichterte Zulassung von Arbeitskräften aus Drittstaaten
Mithilfe der neuen Regelungen können Saisonarbeitskräfte nun außerhalb von Kontingenten und ohne Arbeitsmarktprüfung Bechäftigungsbewilligungen erhalten. Hierfür müssen die Arbeitnehmer in zumindest drei der letzten 5 Kalenderjahre, im selben Wirtschaftszweig für zumindest 3 Monate jeweils im Rahmen von Kontingenten beschäftigt sein.
Die Stammsaisoniers haben die Möglichkeit sich bis Dezember 2022 zu registrieren und stehen anschließend jedes Jahr als Saisoniers in der Branche zur Verfügung. Dadurch ergibt sich auch eine höhere Planungssicherheit für die Zukunft der Betriebe.