Tierschutz, faire Geschäftspraktiken und Stammsaisoniers im Fokus
Heute und morgen stehen im Plenum des Nationalrates laut LK Österreich-Präsident Josef Moosbrugger weitreichende Entscheidungen für unsere bäuerliche Familienlandwirtschaft an. Diese betreffen einerseits die Umsetzung des Tierschutzvolksbegehrens, eine rechtliche Basis für faire Geschäftspraktiken und die Schaffung eines neuen Stammsaisoniermodells.
Rot-weiß-roter Schulterschluss für mehr Tierwohl gefordert
Einerseits soll ein Entschließungsantrag zum Tierschutzvolksbegehren vom Plenum beschlossen werden. „Sowohl im Schweine-, Geflügel- als auch im Rinderbereich sind Weiterentwicklungen vorgesehen, um für noch mehr Tierwohl zu sorgen. Damit geht die Landwirtschaft noch stärker auf die Wünsche der Bevölkerung ein. Mehr Tierwohl kann es aber nur geben, wenn auch mehr Tierwohl gekauft wird – von Verarbeitung über Handel bis zu Konsumenten. Wir brauchen einen rot-weiß-roten Schulterschluss mit verlässlichen Partnerschaften und besseren Erzeugerpreisen. Somit ist es wichtig, im selben Atemzug mit den landwirtschaftlichen Weiterentwicklungen auch für neue, gute Absatzmärkte zu sorgen. Ich fordere daher alle Teilnehmer der Wertschöpfungskette auf, sich ebenso zu mehr Tierwohl zu bekennen“, unterstreicht Moosbrugger.
„Der Aktionsplan für nachhaltige Beschaffung darf nicht nur auf dem Papier bestehen. Er muss vielmehr mit Leben erfüllt werden. Auch das Taktieren des Gesundheitsministers punkto verpflichtende Herkunftskennzeichnung muss ein Ende haben. Diese wird nicht nur seit Ewigkeiten von den Bäuerinnen und Bauern, sondern auch von den Österreicherinnen und Österreichern gefordert. Wenn die Regierung schon die Tierwohl-Latte für unsere bäuerlichen Familienbetriebe noch höher legt, muss sie auch für mehr Absatz sorgen“, so der LKÖ-Präsident.
Wertvolle Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten
Durch den morgigen Beschluss wird ein neues Stamm-Saisoniermodell geschaffen. Dieses basiert auf einer Einigung der „Agrarsozialpartner“, also zwischen Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ) und dem Österreichischen Landarbeiterkammertag (ÖLAKT). Saisoniers, die in den vergangenen fünf Jahren (2017 bis 2021) mindestens drei Jahre drei Monate oder mehr genehmigt in Österreich gearbeitet haben, sollen künftig Beschäftigungsbewilligungen außerhalb der Kontingente erhalten. In der Land- und Forstwirtschaft erfüllen rund 2.000 Personen die genannten Kriterien.
„Zusammen mit dem erneut vorgesehenen Grundkontingent für 2022 bedeutet das eine wertvolle Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für unverzichtbare Arbeitskräfte aus Drittstaaten. Unseren Betrieben wird somit erleichtert, ihre über die Jahre bewährten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder einsetzen zu können“, betont Moosbrugger, der Arbeitsminister Martin Kocher für seinen Einsatz – auch im Sinne der heimischen Versorgungssicherheit – dankt. „Die derzeitige Situation war und ist mehr als angespannt. Daher stellt dieser Schritt eine entscheidende Erleichterung und Entlastung dar, auch wenn unsere bäuerlichen Familienbetriebe noch weitere Verbesserungen in diesem Bereich bräuchten“, betont Moosbrugger. Durch den geplanten Schritt wird auch der Verwaltungsaufwand für die Betriebe deutlich reduziert.
Mehr Fairness in der Wertschöpfungskette
Außerdem begrüßt Moosbrugger abermals, dass mit der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken für mehr Fairness in der Wertschöpfungskette gesorgt wird. Mit der Schaffung einer weisungsfreien, unabhängigen Ombudsstelle ab März 2022 wird eine langjährige LKÖ-Forderung mit Leben erfüllt.