Weinbaupräsident Norbert Walter initiiert Anpassungen bei Gesetzeslage, um Öffnungszeiten zu erweitern
Betrifft Ausschank außerhalb des Betriebsortes
Gemäß dem Wiener Buschenkschankgesetz darf der Buschenkschank grundsätzlich auch an einem weiteren Standort, außerhalb des Betriebsstandortes oder der sonstigen Betriebsflächen, und zwar in einem Heurigengebiet gelegenen Wein- und Obstgarten, der zum landwirtschaftlichen Betrieb des Buschenschenkers gehört, ausgeübt werden. Dies gilt zwischen 15. April und 31. Oktober, allerdings nur am Freitag, Samstag, Sonntag und an Feiertagen in der Zeit zwischen 8.00 Uhr und 23.00 Uhr. „Die Wienerinnen und Wiener wollen aber auch außerhalb dieser engen Zeiten die Möglichkeit haben, die Genüsse der Wiener Winzer und Weinhauer zu genießen. Deshalb soll, die Regelung auf die Tage Montag bis Donnerstag erweitert werden, sodass eine Öffnung die gesamte Woche hindurch zulässig ist“, erläutert Walter.
Regelung des Ausschanks bis 31.12.2020 ermöglicht
Die neue Regelung soll bis in den Spätherbst gelten. „Die Wienerinnen und Wiener erhalten damit in diesem Jahr die Möglichkeit, bei eingeschränkten Reisemöglichkeiten durch Corona regionale Ausflugsziele vermehrt zu nutzen – und der Wiener Weinbau erhält zusätzliche Möglichkeiten, Einbußen der Krise auszugleichen.