Direkt zum Inhalt
VeranstaltungenVeranstaltungen
  • Über uns
  • Team
  • Stadt-Landwirtschaft
  • AGRAR Aktuell
  • Mitglied werden
  1. Wiener Bauernbund/
  2. Nachrichten/
  3. Beschlussantrag für Änderung des Buschenschankgesetzes eingebracht

Weinbaupräsident Norbert Walter initiiert Anpassungen bei Gesetzeslage, um Öffnungszeiten zu erweitern

Weinkönigin Iris-Maria Wolff, Dompfarrer Toni Faber und Norbert Walter bei einer Weintaufe im kleinsten Kreise Fotocredits: Weingut Walter Wien
Weinkönigin Iris-Maria Wolff, Dompfarrer Toni Faber und Norbert Walter bei einer Weintaufe im kleinsten Kreise Fotocredits: Weingut Walter Wien
Der Wiener Weinbau ist von der Corona-Krise ganz besonders getroffen: Seit März sind alle Heurigen und Buschenschankbetriebe geschlossen, Veranstaltungen jeglicher Art untersagt. „Der Weiner Weinbau braucht jetzt Impulse, um im restlichen Jahr einen Teil der Verluste wieder auszugleichen“, fordert der Präsident des Wiener Weinbauverbandes, Vizepräs. Bauernbunddirektor Norbert Walter. „Eine Initiative ist der vorliegende Initiativantrag im Wiener Landtag, der eine Erweiterung der Möglichkeiten zu
27. April 2020
Zorica Nikolic
Nachrichten

Betrifft Ausschank außerhalb des Betriebsortes

Gemäß dem Wiener Buschenkschankgesetz darf der Buschenkschank grundsätzlich auch an einem weiteren Standort, außerhalb des Betriebsstandortes oder der sonstigen Betriebsflächen, und zwar in einem Heurigengebiet gelegenen Wein- und Obstgarten, der zum landwirtschaftlichen Betrieb des Buschenschenkers gehört, ausgeübt werden. Dies gilt zwischen 15. April und 31. Oktober, allerdings nur am Freitag, Samstag, Sonntag und an Feiertagen in der Zeit zwischen 8.00 Uhr und 23.00 Uhr. „Die Wienerinnen und Wiener wollen aber auch außerhalb dieser engen Zeiten die Möglichkeit haben, die Genüsse der Wiener Winzer und Weinhauer zu genießen. Deshalb soll, die Regelung auf die Tage Montag bis Donnerstag erweitert werden, sodass eine Öffnung die gesamte Woche hindurch zulässig ist“, erläutert Walter.

Regelung des Ausschanks bis 31.12.2020 ermöglicht

Die neue Regelung soll bis in den Spätherbst gelten. „Die Wienerinnen und Wiener erhalten damit in diesem Jahr die Möglichkeit, bei eingeschränkten Reisemöglichkeiten durch Corona regionale Ausflugsziele vermehrt zu nutzen – und der Wiener Weinbau erhält zusätzliche Möglichkeiten, Einbußen der Krise auszugleichen.

Seitenfuß überspringen
Copyright 2025 Wiener Bauernbund
Gumpendorferstraße 15/1, 1060 Wien
office@wien.bauernbund.at
    • Österreichischer Bauernbund
    • BauernZeitung
    • ÖVP Wien
    • Bauernbund Jugend - Jungbauern
    • Landwirtschaftskammer Wien
    • Veranstaltungen
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Kontakt
    Proudly powered by TYPO3 CMS & Earlybird
    Zum Anfang der Seite